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Ernährungstherapie

Erstattungsfähig durch ihre Krankenkasse nach § 43 SGB V - alle Krankenkassen!

Beschwerden sollen gelindert und

die Stoffwechsellage verbessert werden?

Ich berate Sie gerne individuell, nach wissenschaftlichen Standards und unter Einbezug ihrer Essgewohnheiten und Lieblingsspeisen.

Das Erstgespräch können Sie  telefonisch  oder  online   vereinbaren.

Gerne informiere ich Sie vorab. 

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und Laborwerte mit. 

 

Meine Schwerpunkte der Ernährungstherapie: 

  • Magen-Darm-Erkrankungen:
    CED: Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn

  • Reizdarm

  • Intoleranzen: Fruktose, Sorbit, Laktose, Histamin 

  • Weizenunverträglichkeit

  • Reflux

  • Erkrankungen der Leber

  • Nierenerkrankungen

  • Erkrankungen des Pankreas

  • Mangelernährung

  • Adipositas 

  • Lipödem

  •  

  • Essstörungen: AN, Bulimie, Binge Eating, Insulin-Purging und andere Störungen des Essverhaltens

  • Funktionsstörung der Schilddrüse

  • Metabolisches Syndrom

  • Diabetes mellitus: Typ-1 und Typ-2

  • Fettstoffwechselstörungen: erhöhtes Cholesterin, Triglyceride

 

Ihre Krankenkasse bezuschusst Ernährungstherapie nach §43 SGB V: 

Was brauchen Sie?

  1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung / Überweisung 

  2. Kostenvoranschlag oder Kostenzusage ihrer Krankenkasse.

 

Wie lange dauert die Beratung und was kostet die Ernährungstherapie?

60 Min. Erstgespräch/Ernährungsanamnese inklusive BIA-Waage Messung kosten 80,- Euro

und

4 x 30 Min. a 40,- Euro 

Arztbrief auf Anfrage!

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