Ernährungstherapie
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Erstattungsfähig durch ihre Krankenkasse nach § 43 SGB V - alle Krankenkassen!
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Beschwerden sollen gelindert und
die Stoffwechsellage verbessert werden?
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Ich berate Sie gerne individuell, nach wissenschaftlichen Standards und unter Einbezug ihrer Essgewohnheiten und Lieblingsspeisen.
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Das Erstgespräch können Sie telefonisch oder online vereinbaren.
Gerne informiere ich Sie vorab.
Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und Laborwerte mit.
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Meine Schwerpunkte der Ernährungstherapie:
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Magen-Darm-Erkrankungen:
CED: Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn -
Reizdarm
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Intoleranzen: Fruktose, Sorbit, Laktose, Histamin
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Weizenunverträglichkeit
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Reflux
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Erkrankungen der Leber
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Nierenerkrankungen
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Erkrankungen des Pankreas
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Mangelernährung
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Adipositas
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Lipödem
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Essstörungen: AN, Bulimie, Binge Eating, Insulin-Purging und andere Störungen des Essverhaltens
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Funktionsstörung der Schilddrüse
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Metabolisches Syndrom
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Diabetes mellitus: Typ-1 und Typ-2
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Fettstoffwechselstörungen: erhöhtes Cholesterin, Triglyceride
Ihre Krankenkasse bezuschusst Ernährungstherapie nach §43 SGB V:
Was brauchen Sie?
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Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung / Überweisung
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Kostenvoranschlag oder Kostenzusage ihrer Krankenkasse.
Wie lange dauert die Beratung und was kostet die Ernährungstherapie?
60 Min. Erstgespräch/Ernährungsanamnese inklusive BIA-Waage Messung kosten 80,- Euro
und
4 x 30 Min. a 40,- Euro
Arztbrief auf Anfrage!
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