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Ernährungstherapie

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Erstattungsfähig durch ihre Krankenkasse nach § 43 SGB V - alle Krankenkassen!

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Beschwerden sollen gelindert und

die Stoffwechsellage verbessert werden?

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Ich berate Sie gerne individuell, nach wissenschaftlichen Standards und unter Einbezug ihrer Essgewohnheiten und Lieblingsspeisen.

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Das Erstgespräch können Sie  telefonisch  oder  online   vereinbaren.

Gerne informiere ich Sie vorab. 

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und Laborwerte mit. 

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Meine Schwerpunkte der Ernährungstherapie: 

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  • Magen-Darm-Erkrankungen:
    CED: Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn

  • Reizdarm

  • Intoleranzen: Fruktose, Sorbit, Laktose, Histamin 

  • Weizenunverträglichkeit

  • Reflux

  • Erkrankungen der Leber

  • Nierenerkrankungen

  • Erkrankungen des Pankreas

  • ​

  • Mangelernährung

  • Adipositas 

  • Lipödem

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  • Essstörungen: AN, Bulimie, Binge Eating, Insulin-Purging und andere Störungen des Essverhaltens

  • Funktionsstörung der Schilddrüse

  • Metabolisches Syndrom

  • Diabetes mellitus: Typ-1 und Typ-2

  • Fettstoffwechselstörungen: erhöhtes Cholesterin, Triglyceride

 

Ihre Krankenkasse bezuschusst Ernährungstherapie nach §43 SGB V: 

Was brauchen Sie?

  1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung / Überweisung 

  2. Kostenvoranschlag oder Kostenzusage ihrer Krankenkasse.

 

Wie lange dauert die Beratung und was kostet die Ernährungstherapie?

60 Min. Erstgespräch/Ernährungsanamnese inklusive BIA-Waage Messung kosten 80,- Euro

und

4 x 30 Min. a 40,- Euro 

Arztbrief auf Anfrage!

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